ZUSATZBEDINGUNGEN
zu den Allgemeinen Anschluss- und Betriebsbedingungen der
Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG, Lehenweg 2, 6830 Rankweil für die Anlagennutzung für Internet-Dienste
1. Leistungen der Firma Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG
Die Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG stellt dem Kunden unter Verwendung der betriebenen Kabel-TV-Anlage den Zugang zu den Leistungen des Internet zur Verfügung. Die technische Spezifikation der Leistungen kann unter www.lampert.at oder schriftlich angefragt werden.
Installationsleistungen erfolgen über gesonderten Auftrag des Kunden zu den tariflich bekannt gegebenen Preisen.
Wird der mit dem Kunden bestehende Vertrag über die Teilnahme an den Leistungen des Kabel-TV aus welchem Grund auch immer beendet, stellt dies den Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Inanspruchnahme des Zusatzdienstes Internet dar. Die Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG ist in diesen Fällen berechtigt, den Zugang zum Internet ohne weiteres zu sperren und das Modem zurückzufordern. Wird das Modem nicht zurückgestellt, ist es vom Kunden zu bezahlen.
2.
2.1 Tarife
Die für die Errichtung des Anschlusses bis zum Hausübergabepunkt und die Zurverfügungstellung des vorkonfigurierten Modems (einmalige Anschlussgebühr) zu entrichtenden Entgelte ergeben sich ebenso wie die monatliche Gebühr für die Zurverfügungstellung des Zuganges aus dem Anschlussvertrag in weiterer Folge der jeweils gültigen Tarifliste der Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG. Die Tarifliste kann jederzeit angefordert werden und unter www.lampert.at abgefragt werden.
2.2 Der Tarif für die Zurverfügungstellung des Zuganges zum Internet ist vierteljährlich oder sofern der Kunde dies ausdrück-lich wünscht halbjährlich oder jährlich im Vorhinein zur Zahlung fällig.
2.3 Für den Fall der Nichtbezahlung oder nicht rechtzeitigen Bezahlung der Tarife ist die Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG berechtigt, den Zugang des Kunden zum Internet zu sperren und das Modem zurückzufordern. Wird das Modem nicht zurückgestellt, ist es vom Kunden zu bezahlen..
3.
3.1 Anschlüsse
Die Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG erstellt über gesonderten Auftrag des Kunden die erforderliche Hausinstallati-on sowie die erforderliche Konfiguration des Kunden auf dem Netzwerk ab dem Hausübergabepunkt. Die Kosten werden nach Aufwand zu den mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten oder zu den sich aus dem Tarifblatt ergebenden Sätzen verrechnet.
3.2 Das zur Verfügung gestellte Modem steht im Eigentum der Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG. Die Kabel-TV Lam-pert GesmbH & Co KG ist berechtigt, eine Kaution für die Zurverfügungstellung des Modems einzuheben.
3.3 Die aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten sind seitens des Kunden nicht auf Dritte übertragbar.
4.
4.1 Betrieb und Wartung
Die Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG verpflichtet sich zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Wartung des Kabel-TV-Netzwerkes entsprechend den Anschluss- und Betriebsbedingungen sowie zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Vertragsverhältnisse mit Dritten, um den Zugang zum Internet zu gewährleisten. Eine darüber hinaus-gehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Dienstqualität gelten die einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzregelungen.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich zum schonenden Umgang mit den im Eigentum der Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG stehenden Einrichtungen, insbesondere dem ihm zur Verfügung gestellten Modem. Im Falle der vom Kunden zu vertre-tenden Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtungen hat der Kunde die mit der Reparatur oder Neubeschaffung ent-stehenden Kosten zu ersetzen.
5. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unabhängig von der Kündigung des Kabel-TV-Anschlussvertrages von jedem der Vertragsteile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen auf Ende der Verrechnungsperiode schriftlich gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Postaufgabedatum entscheidend. Ver-spätete Kündigungen werden zum nächstmöglichen Termin wirksam. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist das Modem vom Kunden zurückzustellen. Wird das Modem nicht zurückgestellt, ist es vom Kunden zu bezahlen.
6. Datensicherheit
Die Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für die Sicherheit des Daten-verkehrs und die Sicherheit der Daten des Kunden. Es ist Sache des Kunden, die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen zu schaffen und zu betreuen.
7.
7.1 Schlussbestimmungen
Sofern in diesen Bedingungen keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die Anschluss- und Betriebsbedin-gungen der Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG.
7.2 Es steht der Kabel-TV Lampert GesmbH & Co KG frei, eine weitergehende Benützerordnung für den Betrieb des Kabel-netzes zu erlassen.
7.3 Auf die Möglichkeit der Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens im Sinne des § 122 TKG 2003 wird hingewiesen. Es steht dem Kunden unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte frei, sich bei behaupteten Vertrags- oder Gesetzesverletzungen an die Regulierungbehörde, derzeit die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu wenden. Diese wird eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.